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AGBs, Reise- & Zahlungsbedingungen GOLF TIME tours GmbH

 

1. Abschluss eines Reisevertrages, Buchung, Reisebestätigung

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) bzw. Reise- und Zahlungsbedingungen werden Bestandteil des mit der GOLF TIME Tours GmbH, Unterhaching (in Folge „GTT“ genannt), geschlossenen Reisevertrages.

Der Inhalt des Reisevertrages bestimmt sich nach dem Reiseangebot und der schriftlichen Reisebestätigung durch GTT.

Reisebuchungen bedürfen der Schriftform, z. B. in Form von E-Mail, Fax oder eines Buchungsformulars.

1.2. Der Reisevertrag kommt durch die Annahme einer Buchung des Kunden durch GTT zustande. Die Annahme bedarf keiner besonderen Form.

GTT informiert den Kunden durch Zusendung einer Reisebestätigung bzw. Rechnung, in der die wesentlichen Reiseleistungen enthalten sind, soweit diese Angaben sich nicht aus dem Reiseangebot ergeben und auf dieses Bezug genommen wird.

2. Zahlungsmodalitäten

2.1. Bei Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig, sofern nichts anderes vereinbart bzw. ausgeschrieben wurde. Bei Gruppenreisen oder Reisen zu großen Veranstaltungen gelten gesonderte Bedingungen, die sich an die Bedingungen der Leistungsgeber anknüpfen. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet.

Nach Eingang der Anzahlung erfolgt die Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne von § 651 Abs. 3 BGB.

2.2. Die vollständige Zahlung des Reisepreises, bis spätestens 28 Tage vor Abreise, ist Voraussetzung für die Aus­händigung der Reiseunterlagen.

Bei Buchungen, die weniger als 28 Tagen vor Reisebeginn erfolgen, ist die Zahlung des Gesamtbetrages mit Erhalt der Reisebestätigung bzw. Rechnung sofort fällig.

2.3. Bei telefonischer Buchung erhält der Kunde die AGBs bzw. Reise- und Zahlungsbedingungen zusammen mit der Buchungsbestätigung bzw. Rechnung zugesandt. Widerspricht der Kunde dieser nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang, bzw. bei kurz­fristigen Buchungen unverzüglich, so ist der Reisevertrag zu diesen Bedingungen verbindlich zustande gekommen.

2.4. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das GTT für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots durch ausdrückliche Zusage, Anzahlung oder Restzahlung durch den Kunden zustande.

2.5. Kreditkartenzahlungen sind mit VISA oder Mastercard gegen eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 2% Disagio möglich.

3. Leistungen, Preise

3.1. Der Umfang der vertraglich zu erbringenden Reiseleistungen ergibt sich grundsätzlich aus den Angaben des Reiseangebots sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung.

Änderungen und Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen betreffen, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch GTT.

Bei mit anderen Partnern bzw. Reiseveranstaltern durchgeführten Golfreisen gelten deren Reisebedingungen, die dem Kunden mit der Rechnung gesondert zugesandt werden. In diesem Falle tritt GTT als Reisevermittler auf.

4. Leistungs-, Preisänderungen

4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen, wie z. B. Änderungen des Programmablaufs, die nach Vertragsabschluss erforderlich wurden, sind gestattet, soweit es den gesamten Inhalt der Reise nicht beeinträchtigt. Der Kunde wird über entsprechend erforderlich gewordene Änderungen umgehend in Kenntnis gesetzt.

Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich von dem Vertrag zurück zu treten. Dieses Rücktrittsrecht muss der Kunde unverzüglich nach Erhalt der Änderungsmitteilung bzgl. der Reiseleistungen gegenüber der GTT geltend machen.

4.2. GTT ist berechtigt, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, z. B. Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, sofern zwischen Vertrags­abschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 21 Tage  liegen und die zu Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss für GTT nicht vorhersehbar waren.

4.3. Preiserhöhungen ab 20 Tage vor Reisebeginn sind nicht zulässig. Bei einer Preiserhöhung von über 5 % des Reisepreises oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung, ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. Dieses kostenlose Rücktrittsrecht muss der Kunde innerhalb von 48 Stunden nach Zustellung der Preiserhöhung oder Änderung der Reiseleistung GTT gegenüber geltend machen.

4.4. Sollten sich die Mehrwertsteuersätze in den Zielgebieten oder Deutschland ändern, behält sich GTT vor, diese Erhöhung - unabhängig vom Buchungszeitraum - an den Kunden weiter zu berechnen.

5. Reiserücktritt durch den Kunden

5.1. Es besteht für den Kunden jederzeit das Recht, von einer Reise zurückzutreten. In diesem Fall berechnet GTT für alle Individualbuchungen (nicht gültig für Gruppenbuchungen) pauschalisierte Storno-Gebühren, wie folgt:

Bis 30 Tage vor Reisebeginn:

  20%

Ab 30 Tage vor Reisebeginn:

  60%

Ab 14 Tage vor Reisebeginn:

  80%

Ab 7 Tage vor Reisebeginn:

100%

bei Nichtantritt:

100%

bei Nichterscheinen:

100%

5.2. Über davon abweichende Storno- und Umbuchungsbedingungen, z. B. bei Gruppenreisen oder Flugbuchungen, wird der Kunden gesondert informiert. Bei Reisen, die von anderen Veranstaltern durchgeführt werden, gelten deren Reise- und Zahlungs­bedingungen.

5.3. Sofern nach Buchung Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Ortes, der Unter­kunft oder der Beförderungsart vom Kunden gewünscht werden,  entstehen in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt.

Bei geringfügigen Änderungen, bei denen GTT keine Kosten entstehen, wird dem Kunden bis 30 Tage vor Reisebeginn eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 50,00 pro Buchung in Rechnung gestellt. Ausgenommen davon sind Leistungen, für die gesonderte Umbuchungsgebühren gelten, z. B. bei Fluggesellschaften. Diese separaten Bedingungen werden dem Kunden mit der Umbuchung mitgeteilt.

5.4. Maßgebender Zeitpunkt für den Rücktritt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei GTT. Es bleibt unbeachtet, in welcher Höhe genau GTT ein Schaden entstanden ist, auch wenn der Kunde GTT einen geringen Schaden nachweisen kann.

5.5. Golfbuchungen: Es besteht für den Kunden jederzeit das Recht, von einer Golfbuchung, z. B. Startzeit/Greenfee, zurücktreten. In diesem Fall berechnet GTT pauschalisierte Storno­gebühren, wie folgt:  

Bis 31 Tage vor Reisebeginn:

20%

Ab 30 Tage vor Reisebeginn:

100%

Sofern Golfplätze die volle Stornogebühr über 30 Tage vor Abreise hinaus erheben, teilt GTT dies dem Kunden mit der Bu­chungsbestätigung  bzw. Rechnungsstellung mit. Bei Änderungen der Startzeiten, die nach Erhalt der Reisebestätigung vom Kunden vorgenommen werden, wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 50,00 pro Buchung berechnet.

5.6. Gruppenbuchungen: Es besteht für den Kunden jederzeit das Recht, von einer Gruppenbuchung zurückzutreten. Bei Gruppenbuchung gelten gesonderte Buchungsbedingungen. Bei Buchung werden bis zu 50% Anzahlung gefordert, je nach Reiseziel und Bedingungen der Vertragspartner, welche bei einer Stornierung bis 45 Tage vor Abreise als Stornokosten gelten. Die Anzahlung ist im Regelfall nicht erstattbar.

Ab 45 Tage vor Reiseantritt gelten bei allen Gruppenbuchungen 50% Stornokosten, und ab 30 Tage vor Abreise gelten 100% Stornokosten.

5.7. Flugbuchungen: Sollten die Flüge im Reisepreis nicht eingeschlossen sein, sondern separat angeboten werden, so gilt dies als eine separate Flugvermittlung und es gelten die Stornierungsbedingungen des jeweilig gebuchten Tarifs der gebuchten Fluggesellschaft. Eine Erstattung oder Teilerstattung kann nur erfolgen, sofern dies an uns von der jeweiligen Fluggesellschaft ausbezahlt wurde, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 50,- pro Ticket. Wir verstehen uns ausschließlich als Vermittler von Flügen, sofern diese im Angebot und auf der Buchungsbestätigung/ Rechnung separat ausgewiesen werden.

5.8. Ungenutzte Reiseleistungen: Sollte ein Kunde gebuchte Reiseleistungen nicht in Anspruch nehmen, z.B. Greenfee, Mietwagen, oder diese verkürzen, z.B. vorzeitige freiwillige Abreise, so hat der Kunden keinerlei Anspruch auf Erstattung, auch wenn er uns davon in Kenntnis gesetzt hat.  

6. Reiseversicherung

Es wird ausdrücklich der Abschluss einer Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruch-versicherung empfohlen. Diese sind nicht im Reisepreis enthalten. Aufgrund neuer gesetzlicher Bestimmungen können wir nur noch Reiseversicherungen bis zu einem Beitrag von € 200 vermitteln. Bei höheren Versicherungsbeträgen muss diese direkt mit der Versicherung abgeschlossen werden, z.B. bei ERV.de. Nähere Informationen dazu hält das GTT-Team gerne bereit.

7. Reiseabsage durch den Veranstalter bzw. die Fluggesellschaft

7.1. Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl (z.B. bei Gruppen- oder Trainingsreisen) nicht erreicht, behält sich GTT das Recht vor, die Reise bis zu 4 Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Die bereits geleistete Anzahlung des Reisepreises wird dem Kunden umgehend und in voller Höhe zurückerstattet.

7.2. Wird eine Reise aufgrund einer Pandemie oder höheren Gewalt abgesagt, so werden die Reisekosten erstattet abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 5% des Reisepreise, jedoch mindestens € 100 pro Person.

7.3. Die Flugkosten werden erst erstattet, wenn diese an uns erstattet wurden, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 50 pro Ticket. Sämtliche Flugbuchungen werden separat angeboten und sind daher nicht Bestandteil einer Pauschalreise. Daher verstehen wir uns ausschließlich als Vermittler der Flüge. Sollte eine Fluggesellschaft in die Insolvenz gehen, so haften wir dafür nicht und stellen einen Ersatzflug nur auf Kosten des Fluggastes. Der Anspruch des Fluggastes einer Erstattung des Flugpreises muss gegenüber dem Insolvenzverwalter direkt gestellt werden.

8. Verpflichtungen des Kunden

Die im § 651d Abs. 2 BGB festgelegte Verpflichtung des Kunden zur Mängelanzeige ist bei GTT erweitert, wie folgt:

8.1. Der Kunde ist verpflichtet, eventuell auftretende Mängel unverzüglich der lokalen Vertretung von GTT anzuzeigen sowie die Möglichkeit zur Abhilfe zu gestatten. Ist keine lokale Vertretung vorhanden, so ist der Kunde verpflichtet, die auftretenden Mängel direkt bei GTT anzuzeigen.

8.2. Lokale Agenturen, Reiseleiter oder andere Personen sind nicht bevollmächtigt, evtl. Mängel oder mögliche Ansprüche jeglicher Form zu bestätigen.

8.3. Der Kunde ist verpflichtet, GTT bzw. dessen lokalen Vertretern eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels ein zu beraumen. Sofern keine Abhilfe geschaffen werden kann, bzw. eine evtl. besprochene Frist ohne Abhilfe verstrichen ist, hat der Kunde das Recht, den Vertrag zu kündigen, sofern der Mangel aus wichtigem, erkennbaren Grund die Reise unzumutbar macht.  

8.4. Gepäckschäden/-verlust: Bei Schäden oder Verzögerungen bei Flugreisen ist der Reisende verpflichtet, diese der zuständigen Fluggesellschaft umgehend vor Ort mittels Schadensan­zeige mitzuteilen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätun­gen binnen 14 Tagen nach Aushändigung, vorzunehmen.

9. Höhere Gewalt oder bei Reisewarnungen durch das Auswärtige Amt

9.1.Wird die Reise infolge, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer, höherer Gewalt oder einer Pandemie erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Vertragsparteien gemäß § 651 BGB kündigen.

Wird der Vertrag gekündigt, so kann GTT für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

9.2. GTT ist verpflichtet alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurück zu befördern. Die Mehrkosten für den Rücktransport sind vom Kunden und GTT je zur Hälfte zu tragen. Weitere Mehrkosten fallen zu Lasten des Kunden.

9.3 Für einen Rücktritt vor Reiseantritt durch höher Gewalt oder eine Pandemie kommen die Bestimmungen von 7. Reiseabsage durch den Veranstalter bzw. durch die Fluggesellschaft zu tragen.

10. Haftungsbeschränkung, Verjährung

10.1. GTT haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Mietwagen, Beförderungsleistungen zwischen genanntem Ausgangsort und ausgeschriebenem Zielort). Auch nicht bei Teilnahme einer Reiseleitung durch GTT, sofern diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistung unter Angabe des vermittelnden Vertragspartners gekenn­zeichnet sind.

10.2. Die Haftung von GTT aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des drei­fachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch GTT herbeigeführt wurde. Diese Beschränkung der Haftung gilt auch dann, wenn GTT für einen, dem Kunden entstandenen, Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

10.3. Die Haftung vonseiten GTT ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solcher beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.

10.4. Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise müssen innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende schriftlich gegenüber GTT geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er nachweislich an der Einhaltung der Frist ohne eigenes Verschulden gehindert wurde. Diese Frist gilt auch für das geltend machen von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen.

Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung muss binnen 21 Tagen, bzw. wegen Gepäck-beschädigung binnen 7 Tagen, geltend gemacht werden.

10.5. Vertragliche Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB verjähren nach einem Jahr, beginnend mit dem Tag, an dem die Reise gemäß Vertrag enden sollte. Schweben Verhandlungen über die vom Kunden erhobenen Ansprüche, ist die Verjährung gehemmt bis der Kunde oder GTT die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach Ende der Hemmung ein. Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit verjähren nach 2 Jahren.

11. Pass, Visa, Gesundheitsvorschriften

11.1. GTT informiert den Kunden über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften für deutsche Staatsbürger. Für die Einhal­tung dieser Bestimmungen ist ausschließlich der Kunde selbst verantwortlich.

Für eventuelle Schäden aufgrund von Nichteinhaltung der Visa- und/oder  Gesundheitsbestimmungen übernimmt GTT keine Haftung.

11.2. Für Angehörige anderer Staaten ist das entsprechende  Konsulat zuständig.

12. Informationen zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

GTT GmbH informiert den Kunden bei Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sowie sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen, zu der GTT in Folge der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunterneh­mens  verpflichtet ist. Steht bei Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist GTT verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. Fluggesellschaften zu nennen, die den Flug voraussichtlich durchführen werden. Sobald feststeht, welche Fluggesellschaften den Flug durchführen werden, wird der Kunde umgehend informiert. Sofern ein späterer Wechsel der Flug­gesellschaft stattfinden sollte, wird GTT den Kunden unverzüglich darüber informieren.

Eine sogenannte „Black List“ von Fluggesellschaften kann auf der Internetseite: http://air-ban.europa.eu eingesehen werden.

13. Allgemeine Bedingungen

13.1. Alle Angaben in den Reiseangeboten von GTT werden vorbehaltlich gesetzlicher und behördlicher Genehmigungen veröf­fentlicht. Einzelheiten dieser Reiseangebote entsprechen dem Stand bei Veröffentlichung.

13.2. Bei Reisen, bei denen GTT als Reiseveranstalter fungiert, erhält der Kunde mit Buchung der Reise einen Sicherungsschein.

13.3. Im Allgemeinen gelten die gesetzlichen Vorschriften §§ 651a bis m BGB und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4-1 BGB InfoV, die durch diese AGBs ergänzt wurden.

13.4. Es gilt deutsches Recht für das Vertragsverhältnis zwischen GTT und dem Kunden. Gerichtsstand ist München.

14. Datenschutz

Alle personenbezogenen Daten, die der Kunde GTT zur Abwicklung einer Reise zur Verfügung stellt, sind gemäß Bundesdaten­schutzgesetz gegen Missbrauch geschützt.

Letzte Aktualisierung: Januar 2020